Nutzung der E-Ladesäulen
Um unseren Mitarbeitenden und Gästen eine komfortable und nachhaltige Möglichkeit zum Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge zu bieten, haben wir auf unseren Mitarbeiterparkplätzen E-Ladesäulen installiert. Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis bei der Nutzung unserer E-Ladesäulen. Diese Hinweise sollen dazu beitragen, dass alle Mitarbeitenden und Gäste die Ladesäulen effizient und fair nutzen können.
Bitte lesen Sie die folgenden Punkte sorgfältig durch und respektieren Sie diese.
- Wer darf die Ladesäulen nutzen?
Alle Mitarbeitenden der LTS für bei LTS registrierte private Fahrzeuge sowie dienstlich genutzte Mietwagen
Besucher, Kunden und Dienstleister der LTS - Wie lange darf geladen bzw. an der Ladesäule gestanden werden?
Die maximale Ladedauer beträgt 5 Stunden.
Sobald die Ladung abgeschlossen bzw. die maximale Ladezeit erreicht ist, sollte das Fahrzeug aus kollegialen Gründen grundsätzlich umgeparkt werden, damit die Säule wieder für das Laden anderer Fahrzeuge bereitsteht.
Das Umparken erfolgt vorbehaltlich dringender dienstlicher oder schichtorganisatorischer Gründe
Umparken zählt nicht als Arbeitszeit – bitte ausstempeln.
Das Parken ohne Ladevorgang ist nicht gestattet. - Aufladen durch Besucher, Kunden und Lieferanten
Besucher, Kunden und Lieferanten können die Ladesäulen auf dem Parkplatz Verwaltung und der Pforte nutzen in eigener Verantwortung über die individuelle Tank- oder Lade-App von ChargeOne.
LTS gibt keine Ladekarten an Dritte aus - Reservierungsmöglichkeiten
Eine Reservierung von Ladesäulen oder -zeiten ist nicht möglich. - Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt über unseren Anbieter Charge One. LTS ist nicht in den Abrechnungsprozess involviert. - Ansprechpartner bei Problemen und Störungen
Siehe Schild an den Ladesäulen.



